GRZ berechnen: Grundflächenzahl, GRZ 1 und GRZ 2 nach § 19 BauNVO
Die Grundflächenzahl sagt, welcher Anteil eines Grundstücks überbaut werden darf. Das Gesetz kennt davon nur eine — in der Praxis rechnet man trotzdem mit zwei Werten: Die GRZ 1 erfasst die Hauptgebäude und ist der Wert, auf den sich die Festsetzung im Bebauungsplan bezieht. Die GRZ 2 rechnet zusätzlich Garagen, Stellplätze, Zufahrten und Nebenanlagen mit und darf höher liegen. Wer beide auseinanderhält, schätzt ein Grundstück richtig ein.
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